- 1: Verbraucher.
- 2: Presse.
- 3: Informationszentrum Mundgesundheit & Prophylaxe (IM&P).
- 4: Fachkreise.
- 4.1: Aktuelles.
- 4.2: Fachpresse-Artikel.
- 4.3: Veröffentlichungen / Studien.
- 4.4: Aktuelles / Kooperationspartner.
- 4.5: Leitlinien.
- 4.6: Aktuelles / Projektpartner.
- 4.7: Veranstaltungen / Projektpartner.
- 4.8: Deutscher Zahnärztetag 2007.
- 4.9: 6. Deutscher ITI-Kongress.
- 4.10: Wrigley Prophylaxe Preis .
- 5: Buchtipp.
- 6: Wir über uns.
- 7: Aktuell.
- 8: Impressum.
Service-Content
Textanfang / Content
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ): 10.000 Euro für Wirbelsturm-Opfer in Birma
Für die Opfer des Wirbelsturms „Nargis“ in Myanmar (Birma), der auch soziale und medizinische Einrichtungen dem Erdboden gleichmachte, hat die „Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete“ (HDZ) im Frühjahr 2008 eine Spendenaktion initiiert. Bis Anfang September kamen bereits 10.000 Euro von Zahnarztkolleginnen und -kollegen zusammen.
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Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ): Kinder- und Jugendzentrum in Rumänien eröffnet
In den vergangenen Jahren hat das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ) in Zusammenarbeit mit dem Lazarus-Orden mehrere Projekte in Rumänien realisiert. Jetzt konnte das Kinder- und Jugendzentrum „Helga Winter“ in Viile Satu Mare feierlich eröffnet werden.
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Ehrenmitgliedschaft der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) für Prof. Hickel
Für seine herausragenden Verdienste in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wurde Prof. Dr. Reinhard Hickel die Ehrenmitgliedschaft der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) verliehen worden.
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siehe auch Münchner Tag der Zahngesundheit
Hilfswerk der Deutschen Zahnärzte ausgezeichnet

Das Hilfswerk der Deutschen Zahnärzte (HDZ) ist für sein großes Engagement in Kambodscha vom kambodschanischen Gesundheitsminister mit dem Aufbauorden in Gold ausgezeichnet worden. Darüber hinaus hat das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), das in Deutschland ansässige Hilfsorganisationen auf deren Effektivität überprüft, dem HDZ auch für das Jahr 2008 das DZI-Spendensiegel zugesprochen. Dies teilte das HDZ in einer Pressemeldung mit.
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Zehn Euro für mehr Menschlichkeit

Die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) hat anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens dazu aufgerufen, die weltweiten Hilfsaktionen auf ein sicheres finanzielles Standbein zu stellen.
In der Vergangenheit wurde die Stiftung vor allem durch Zahngoldspenden getragen. Da der Zahngoldverbrauch jedoch stetig abnimmt, verringern sich die Einnahmequellen für das HDZ. Deshalb hat das HDZ anlässlich des Deutschen Zahnärztetages 2007 alle Kolleginnen und Kollegen dazu aufgerufen, einen jährlichen Beitrag von zehn Euro zugunsten des Stiftungskapitals zu leisten. Dieser Aufruf wird von der Bundeszahnärztekammer begrüßt.

Weitere Informationen: www.hilfswerk-z.de
Zahnärztliche Behandlung von Obdachlosen
Zahnärztin Kirsten Falk erhielt Preis der Apollonia-Stiftung
Münster/Berlin, 26. September 2006. Die „Apollonia zu Münster – Stiftung der Zahnärzte in Westfalen-Lippe“ hat ihren diesjährigen Preis der Berliner Zahnärztin Kirsten Falk verliehen. Im Rahmen eines feierlichen Festaktes am Sitz der Bundeszahnärztekammer in Berlin erhielt die 39-Jährige den mit 10.000 Euro dotierten Preis wegen ihres großen Engagements für die zahnmedizinische Behandlung und Betreuung von Obdachlosen in der Berliner Einrichtung der „MUT gGesellschaft für Gesundheit“.
An dem Festakt nahmen bekannte Vertreter aus Politik und Öffentlichkeit teil, darunter die Berliner Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Dr. Heidi Knake-Werner, die Erste Bürgermeisterin der Stadt Münster (dem Sitz der Stiftung), Karin Reismann, der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, sowie der Präsident der Zahnärztekammer Berlin, Dr. Wolfgang Schmiedel.
Kammerpräsident Dr. Weitkamp wies auf die soziale und ethische Verantwortung des zahnärztlichen Berufsstandes hin und erläuterte, dass die Preisträgerin mit ihrem Engagement eine würdige Vertreterin des Gründungsgedankens der Apollonia-Stiftung sei. Er betrachte die Auszeichnung als eine Aufforderung an alle Zahnärzte, für ihre Patienten auch weiterhin eine hohe gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Für die Zahnärztekammer Berlin übermittelte der Präsident Dr. Schmiedel ein Dankeschön an die Preisträgerin Kirsten Falk: Ihr Einsatz und ihre Fähigkeit, Menschen am Rande der Gesellschaft zu helfen, stellten eine Vorbildfunktion für den zahnärztlichen Berufsstand dar.
Die Erste Bürgermeisterin der Stadt Münster, Reismann, hob die Bedeutung der rund 2500 Stiftungen in Nordrhein-Westfalen hervor. Sie leisteten einen Beitrag zu einer lebendigen und lebenswerten Gesellschaft. Die Apollonia-Stiftung verfolge ihre Ziele bundesweit und zeichne mit dem diesjährigen Preis großes menschliches und fachliches Engagement aus.
In ihrer Laudatio auf die Preisträgerin wies die Berliner Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Dr. Knake-Werner, darauf hin, dass durch die Arbeit von Kirsten Falk in vielen Fällen schwerwiegende Folgeerkrankungen vermieden werden konnten.
In der anschließenden feierlichen Preisverleihung erinnerte der Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und Stiftungsvorsitzende Dr. Walter Dieckhoff daran, dass Mut bereits die Heilige Apollonia ausgezeichnet habe. Auch die Preisträgerin beweise viel Mut und Verantwortung.
Kirsten Falk ermahnte in ihrer Rede die Gesellschaft, auch den Schwachen und Erfolglosen einen Platz einzuräumen. Sie nehme den Apollonia-Preis gemeinsam mit ihrem gesamten Team der MUT gerne an, biete er doch die Chance, auf die Obdachlosen aufmerksam zu machen. Die Dankbarkeit vieler Patienten sei für sie eine große Bestätigung.
DIE BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER INFORMIERT:
Zahnärzte stellen eigenes Leistungsverzeichnis für neue GOZ vor
Forderung nach Berücksichtigung der wissenschaftlich begründeten
Beschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Berlin, 12. April 2006 - Einen Leistungskatalog, der sich an der wissenschaftlich begründeten Beschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde orientiert, hat dieBundeszahnärztekammer (BZÄK) für eine geplante neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) im privatzahnärztlichen Bereich
der Öffentlichkeit vorgestellt. Er ist gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) erarbeitet worden und trägt dem Wandel von der restaurativen hin zur vorbeugenden ZahnMedizin Rechnung. "Die erfolgreich eingeführte Präventionsorientierung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat
das allgemeine Bewusstsein für die eigene Mundgesundheit in der Bevölkerung gesteigert", erklärt BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. "Die bisher geltende Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1988 und berücksichtigt nicht die Vielfalt moderner Therapieformen und die deutlich gestiegenen präventiven Möglichkeiten. Sie muss dringend abgelöst werden durch eine wissenschaftlich abgesicherte Systematik. Dieses Verzeichnis liegt jetzt vor."
Im Gegensatz zu einem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung mit ihrem stringenten Wirtschaftlichkeitsgebot muss die GOZ notwendig den Stand der zahnmedizinischen Entwicklung insgesamt widerspiegeln. Dazu zählen auch die aktuellen Erkenntnisse über die Wechselbeziehungen von Mundraum-Erkrankungen mit denen des Gesamtorganismus. "Eine seriöse Leistungsbeschreibung ist nur unter Einbeziehung der Erkenntnisse einer wissenschaftlich gesicherten und präventionsorientierten Zahnheilkunde vorstellbar und muss wesentliche Impulse für die weitere Präventionsorientierung setzen",
fordert BZÄK-Präsident Weitkamp. Es werde erwartet, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese Vorschläge zur Grundlage der Beratungen über eine neue GOZ macht.
Für Rückfragen:
René Krouský
Telefon 030 / 400 05 110
r.krousky(à)bzaek.de
www.bzaek.de
Die Pressemitteilung steht auch als PDF zur Verfügung unter: www.bzaek.de/service/oav10/grafik/jfr06041220-1.pdf
Präsident Weitkamp erhofft von Kanzlerin Merkel "gerechte Lösungen" in der Gesundheitspolitik
Angela Merkel hat ihr historisches Ziel erreicht, als erste Frau die deutschen Staatsgeschäfte zu führen. Doch sind deshalb Hoffnungen berechtigt, dass die neue Kanzlerin die Macht der Großen Koalition dazu nutzen könnte, mit weiteren Tabus zu brechen? Bundespräsident Horst Köhler hat beim Überreichen der Ernennungsurkunden für das Kabinett die neue Bundesregierung jedenfalls zu nachhaltigen Reformen aufgerufen. Der Reformkurs werde gelingen, "wenn wir auf die Kraft der Freiheit und des Zusammenhalts setzen", sagte Köhler. Schöne Worte, die allerdings nicht zu bereits öffentlich geäußerten Plänen passen, neue strangulierende Regelungen etwa für Ärzte und Zahnärzte einführen zu wollen.
In einem persönlichen Gratulationsschreiben an die frisch gekürte Bundeskanzlerin äußerte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, die Hoffnung, dass Frau Merkel dazu beitragen werde, in der Gesundheitsgesetzgebung "gerechte Lösungen" herbeizuführen.
Von der Physikerin Merkel erwartet Weitkamp für die Zukunft, dass sie Ideologisches und Rationales klar voneinander trennen werde: "Frau Merkel kann mit Zahlen umgehen und sie bewerten. Das lässt darauf hoffen, dass der für die Gesundheitspolitik notwendige Systemwechsel tatsächlich angegangen wird. Wir kön- nen nicht weiter so tun, als gäbe es die demographischen wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Rahmenbedingungen nicht, unter denen wir leben." Zunächst gelte es aber abzuwarten, mit welchen Vorschlägen die Arbeitsgruppe Gesundheit in der Koalition im kommenden Jahr aufwarten werde. Die voreiligen Ankündigungen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Politik künftig ohne Mitsprache der Betroffenen machen zu wollen, dürften sich aber wohl nicht bewahrheiten, so Weitkamp.
Sehr erfreut war der BZÄK-Präsident über die Berufung von Hildegard Müller (CDU) zur Staatsministerin im Kanzleramt. Sie tritt damit die Nachfolge von Rolf Schwanitz an und wird unter anderem für die Bund-Länder-Koordination zuständig sein. Mit Hildegard Müller verbindet den BZÄK-Präsidenten seit einigen Jahren ein konstruktiver politischer Dialog.
Schwanitz wechselt als Parlamentarischer Staatssekretär ins Gesundheitsministerium und an die Seite von
Marion Caspers-Merk. Beamteter Staatssekretär soll dem Vernehmen nach Dr. Klaus Theo Schröder bleiben. Karin Evers-Meyer, Abgeordnete aus Niedersachsen, wird Behindertenbeauftragte, Drogenbeauftragte soll die Abgeordnete Sabine Bätzing werden und Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel (alle SPD) bleiben. Als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses nominiert die Linksfraktion Dr. Martina Bunge.
ZFA-Ausbildungzahlen sinken weiter
Bundesweit wurden in diesem Jahr zum 30. September insgesamt 11.650 Ausbildungsverträge für ZFA neu abgeschlossen (ABL: 10.330; NBL: 1.320). Gegenüber dem Vorjahr haben die Ausbildungszahlen damit im Durchschnitt um 8,48 Prozent abgenommen (ABL: -7,57%; NBL: -15%). Ausgehend von einem geringeren Ausgangswert sind die prozentualen Verluste in den Neuen Bundesländern deutlicher spürbar. Die Politik muss endlich realisieren, dass die mehr als 55.000 niedergelassenen Zahnärzte ein fester Bestandteil des wirtschaftlichen Mittelstandes in Deutschland und der viertgrößte Arbeitgeber im Gesundheitswesen sind. Sie sind damit Brotgeber für rund 326.000 Menschen und mit einem Anteil von über 80% einer der wichtigsten für Frauen in Deutschland. Zahnarztpraxen sind also nach wie vor ein bedeutender Arbeitsplatzgarant und ein Motor der beruflichen Ausbildung in Deutschland.
Alle Kammern haben einen Rückgang der Ausbildungszahlen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, wobei die Zahlen einzelner Kammerbereiche z. T. erheblich um den Durchschnittswert variieren. Weitgehend stabile Werte bei den neuen Ausbildungsverhältnissen finden sich lediglich in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Deutliche prozentuale Verluste verzeichneten hingegen Berlin, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz und Brandenburg.
Um einem künftigen Fachkräftemangel vorausschauend entgegenzuwirken - die demographische Entwicklung lässt erkennen, dass ab 2010 ein deutlicher Rückgang bei den Jahrgangszahlen der Jugendlichen, die für die Ausbildung zur Verfügung stehen werden, eintritt - folgten die Delegierten auf der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer im Oktober 2005 einem Antrag, der den BZÄK-Vorstand auffordert "geeignete Maßnahmen einzuleiten und zu unterstützen, um einen qualifizierten und am Bedarf der zahnärztlichen Praxen in Deutschland orientierten Mitarbeiter/Innen-Nachwuchs zu gewährleisten." Bereits einen Monat zuvor verabschiedete der BZÄK-Vorstand die novellierte DH-Musterfortbildungsordnung, die für Abiturientinnen und Schülerinnen mit Fachhochschulreife eine zeitliche Verkürzung dieser Qualifizierung ermöglicht, um in diesem Personenkreis die Akzeptanz für hochwertige Qualifizierungen zu sichern.
Im Januar muss doppelt gezahlt werden
Die Vorziehung der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, die das Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vorsieht, führt für Arbeitgeber im Januar 2006 zu einer Doppelbelastung. Zunächst muss bis 16. Januar der Gesamtsozialversicherungsbeitrag für den Dezember 2005 gezahlt werden. Da nach der neuen Regelung dieser Beitrag künftig immer bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig wird, müssen anschließend bis 27. Januar auch die Beiträge für den Monat Januar 2006 gezahlt sein. Hier wird vom Gesetzgeber aber eine Ratenzahlung eingeräumt, das bedeutet, der Beitrag für den Monat Januar kann in sechs gleichen Raten von Februar bis Juli 2006 beglichen werden. Bei variablen Arbeitsentgelten sind möglichst genaue Schätzbeträge zu überweisen.
Steuermindernde Rücklage für Existenzgründer
Bis zu 307.000 Euro kann ein Existenzgründer nach § 7 g Einkommensteuergesetz einer gewinnmindernden Rücklage zuführen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Existenzgründer in den letzten fünf Jahren vor der Existenzgründung keine Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit erzielt hat (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Selbständige Arbeit). Der Gesetzgeber will also nur die erstmalige Existenzgründung durch die Rücklage fördern. Allerdings ist die bisher zu dieser Frage ergangene Rechtsprechung der Finanzgerichte äußerst restriktiv. Danach fehlt es an der Eigenschaft als Existenzgründer, wenn ein angestellter Krankenhausarzt im geringen Umfange als Notarzt tätig war und aus dieser Tätigkeit freiberufliche Einkünfte erzielte. Gründet er innerhalb des Fünf-Jahreszeitraum eine eigene Praxis, die nach seiner Angestelltentätigkeit die neue Existenz bildet, erhält er trotzdem nicht die Steuervergünstigung des § 7 g EStG. Gleich wie hoch die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit waren, ob sie neben einer Angestelltentätigkeit als kleiner Zuverdienst oder als eigene Existenzgrundlage dienten, spielt keine Rolle. Auf die Höhe der Einkünfte und die Dauer der bisherigen selbständigen Tätigkeit kommt es nicht an. Bereits bei einem Gewinn von nur einem Euro aus einer selbständigen Tätigkeit, die gar nicht der Existenzsicherung diente, geht der Anspruch auf die Existenzgründerrücklage verloren. Es kann jedem Zahnarzt, der eine eigene Praxis gründen möchte, nur geraten werden, Praxisvertretungen nicht auf selbständiger Basis zu übernehmen.
Deutscher Präventionspreis 2006
Am Wettbewerb um den Deutschen Präventionspreis 2006 können sich Projekte noch bis zum 22. Dezember 2005 beteiligen. Der Preis entspringt einer Kooperation der Bertelsmann Stiftung, des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Unter dem Motto "Stärkung der Elternkompetenz" wird der Preis für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, die werdende Mütter und Väter und Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren in ihrer Kompetenz stärken, um die gesunde Entwicklung ihrer Kinder zu fördern, vergeben. Seit dem 14.11.2005, steht das Online-Bewerbungsformular auf der Website www.deutscher-praeventionspreis.de unter dem Menüpunkt "Präventionspreis 2006" --> "Wettbewerb"--> "Bewerbung" bereit.
BFB-Stellungnahme zu EU-Qualifikationsrahmen
Eine Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) zur Schaffung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) wurde unter Mitarbeit der Zahnärzteschaft jetzt fertiggestellt. Sie zielt neben der beruflichen Bildung schwerpunktmäßig auf eine Bewertung aus der Perspektive der reglementierten Berufe ab. Demnach sind die Bildungsgänge, die zur Ausübung eines Freien Berufes befähigen und in aller Regel nicht auf einer dualen Ausbildung basieren, von den Qualifikationen, die im Rahmen der beruflichen Bildung erworben werden, differenziert zu betrachten. Ein NQF/EQF sollte aus Sicht der freien Berufe ausschließlich auf die Erfordernisse der Beruflichen Bildung ausgerichtet sein. Die Stellungnahme des BFB wird an das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB), an die EU-Kommission sowie an die zuständigen Fachministerien - BMBF und dem BMWA - übermittelt. Sie kann im Wortlaut bei der BZÄK angefordert werden.
Gespräche zur EU-Wettbewerbspolitik
BZÄK-Präsident Dr. Dr. Weitkamp und Vizepräsident Prof. Dr. Sprekels haben heute Gespräche mit meinungsführenden deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments zur EU-Wettbewerbspolitik. Dabei kommt es zum Meinungsaustausch mit Dr. Joachim Wuermeling, Dr. Klaus-Heiner Lehne und Dr. Peter Liese. Anlass ist der im September von der Kommission veröffentlichte Folgebericht zum Thema Wettbewerb und freiberufliche Dienstleistungen. Die aktuelle Berufung von Dr. Wuermeling zum beamteten Staatssekretär im Bundeswirtschaftministerium, zuständig für die Koordination der Europapolitik, wertet dieses Zusammentreffen noch zusätzlich auf. Mit EU-Kommissar Marcos Kyprianou, zuständig für Gesundheitspolitik und Verbraucherschutz, trifft der DLC-Vorstand (Dachverband nationaler zahnärztlicher Organisationen) am 29. November zusammen. Während dieses Gespräches soll die Frage nach dem bestmöglichen Ansatz für die EU-Binnenmarktgesetzgebung in Bezug auf Gesundheitsdienstleistungen thematisiert werden.
Patienten und ihre neuen Möglichkeiten mit den
Festzuschüssen werden Jahresauftakt bestimmen
Der fulminante Rohrkrepierer eines schon vor seiner Umsetzung wieder kassierten Gesetzes zur Versicherung des Zahnersatzes wird vielen aus einem an gesundheitspolitischen Ereignissen nicht armen Jahr 2004 sicher besonders in Erinnerung bleiben. "Beim Blick nach vorn steht nun die Einführung der Festzuschüsse in den Praxen im Mittelpunkt zahnärztlichen Interesses, bei der Privatleistungen sehr stark mit ins Spiel kommen", so Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). "Vor Irritationen sei hier bereits jetzt schon gewarnt". Es gelte, dem Patienten dabei zu helfen, die neu gewonnen Möglichkeiten auch zu nutzen. Dies könne aber nur mit dem nötigen Augenmaß geschehen, fordert Weitkamp. "Wir selbst sollten immer daran denken, dass eine von uns verordnete Medizin nicht mehr Nebenwirkung als Wirkung auslöst, wenn man an jüngste Rezepte denkt." Die Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse werde den Auftakt des neuen Jahres bestimmen. Man dürfe aber auch schon sicher sein, dass neue Probleme danach in den Vordergrund rückten. Das Gesundheitswesen habe davon reichlich zu bieten.
Finanzamt-Programm kann zur diebischen "Elster" werden
Ab dem 1. Januar 2005 muss jeder Unternehmer bzw. Arbeitgeber seine Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. seine Lohnsteuer-Anmeldung dem zuständigen Finanzamt auf elektronischem Wege über das von der Finanzverwaltung entwickelte Programm "ELSTER" übermitteln. Bei der Probeübertragung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Elster wurde jetzt aber festgestellt, dass diese Übertragungen über das Internet nicht zurückverfolgbar sind. Jeder Böswillige, der z. B. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer seines Zahnarztes kennt, kann damit unerkannt für diesen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, die dann vom ELSTER-Programm automatisch verarbeitet wird und gegebenenfalls auch zu einer Abbuchung vom Konto des Zahnarztes führt. Das Problem ist dem Finanzministerium bekannt und angeblich wird an der Beseitigung dieser Sicherheitslücke gearbeitet. Solange das Problem aber nicht beseitigt ist, sollte das Konto täglich auf unberechtigte Abbuchungen seitens des Finanzamtes kontrolliert werden, um gegebenenfalls Rückbuchungen vornehmen zu können. Allerdings liegt das Risiko nicht nur in der elektronischen Verarbeitung, sondern wird vielmehr durch die Verpflichtung begründet, auf jeder Rechnung die USt-Identifikationsnummer oder die Steuernummer anzugeben.
Diese Unterlagen können 2005 vernichtet werden
Folgende Buchführungsunterlagen (in Papierform oder als elektronische Datei) können nach dem 31. Dezember 2004 vernichtet werden: Aufzeichnungen aus den Jahren 1994 und früher; Inventare, die bis zum 31. Dezember 1994 aufgestellt worden sind; Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 1994 oder früher erfolgt ist; Jahresabschlüsse, die 1994 oder früher aufgestellt worden sind; Buchungsbelege aus dem Jahr 1994 oder früher; Empfangene Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Geschäftsbriefe, die 1998 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden; sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahre 1998 oder früher.
Die aufgeführten Unterlagen dürfen aber dann nicht vernichtet werden, wenn sie von Bedeutung sind: für eine begonnene Außenprüfung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder auf Grund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung der Anträge an das Finanzamt und bei vorläufigen Steuerfestsetzungen.
Wegfall des Ausgabevolumens für Zahnersatzleistungen
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) sind mit Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse ab dem 1. Januar 2005 die zahnärztlichen Leistungen beim Zahnersatz "nicht mehr Bestandteil der Gesamtvergütung im Sinne von § 85 SGB V und können somit auch nicht mehr der Degressionsregelung in §85, Abs. 4b SGB V unterliegen. Demzufolge werden auch die Degressionsgrenzen um die auf die Versorgung mit Zahnersatz entfallenden Punktmengen bereinigt. Hinsichtlich der Punktwert-Vereinbarungen beim Zahnersatz gelten unabhängig davon die Regelungen des § 57 Abs. 1 SGB V, der detaillierte Regelungen zur Ausgabenbegrenzung vorsieht", heisst in einem entsprechenden Schreiben des Ministeriums.
Bund und Länder stärken sich über das Präventionsgesetz
Seit Anfang diesen Monats liegt der Referentenentwurf eines Präventionsgesetzes (PrävG) vor. Nach diesem Entwurf wird das Gesetz als so genanntes Artikelgesetz gestaltet, welches überwiegend (primär)präventive Ansätze in die bestehende Sozialgesetzgebung integrieren wird. Die viel beschworene gesamtgesellschaftliche Aufgabe Prävention als vierte Säule im Gesundheitswesen läuft trotz hoffnungsvoller Ansätze weitgehend auf eine im Bund-Länder-Konsens ausgehandelte Mittelbeschaffung über die Sozialversicherungsträger hinaus. Die BZÄK hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des PrävG unter anderem vom Gesetzgeber eine berufene Mitgliedschaft im Kuratorium der geplanten Stiftung gefordert, um das zahnärztliche Erfahrungswissen und den Sachverstand im präventiven Bereich in die entsprechenden Gremien einzubringen; dies auch, um eine perspektivische Abkoppelung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde von präventionspolitischen Entwicklungen zu vermeiden.
IDZ-Prognose zur Zahnarztzahl 2020 erschienen
Die Zahl der behandelnden Zahnärzte wird bis zum Jahr 2020 ebenso weiter steigen wie die der Praxisinhaber. Dies geht aus der soeben erschienenen "Prognose der Zahnärztezahl und des Bedarfs zahnärztlicher Leistungen bis zum Jahr 2020" hervor, die als Band 29 der Materialienreihe des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) beim Deutschen Zahnärzteverlag erschienen ist. Abhängig von der Zahl der jährlichen Approbationen entwickeln die Autoren drei Prognosevarianten, die von einem unteren (1800 Approbationen) über ein mittleres (1950 Approbationen) bis zum oberen Szenario (2100 Approbationen) reichen. Danach schwankt die Prognose bei den behandelnd tätigen Zahnärzten zwischen 6 Prozent (unteres Szenario), über 11 bis auf 15 Prozent, was einer absoluten Zahl von 73.554 Zahnärzten entspräche. Noch kräftigere Zuwächse werden bei den
Praxisinhabern prognostiziert: Hier schwankt die Zunahme von 9 Prozent über 14 bis hin zu 19 Prozent, was eine absolute Zahl von 64.250 Praxisinhabern bedeutete. Der IDZ-Band 29 ist im Buchhandel erhältlich.
BZÄK mit gemeinsamer Präsentation auf der IDS 2005
Auf dem Stand der BZÄK wird vom 12. bis 16. April 2005 auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie das Institut Deutscher Zahnärzte und die Zahnärztlichen Mitteilungen auf der IDS in Köln vertreten sein. Schwerpunktthema ist im kommenden Jahr die Fortbildung, dazu finden Präsentationen der beteiligten Partner sowie einzelner Fortbildungsinstitute statt. Zum vorgesehen Programm gehören: Meetingspoints für internationale und für junge Zahnärzte (Young Dentists Worldwide), Informationen des Vereins für Zahnhygiene e.V., aktuelle Themen in Gesprächsrunden mit Experten von BZÄK, KZBV, IDZ/zzq, DGZMK und zm-Redaktion, Informationen und Vorträge sowie Kollegentreffs, Ruhezonen und das allabendliche "get together - after work" am BZÄK-Stand. Der BZÄK-Stand befindet sich in Halle 13.2, Gang O, Stand 50/5, Eingang Osthallen /Congress-Centrum Ost .
Agenda Qualitätsförderung auch im Internet
In die derzeit intensiv geführten Diskussionen über Qualität in der zahnmedizinischen Versorgung hat die deutsche Zahnärzteschaft ihre im September veröffentlichte "Agenda Qualitätsförderung" eingebracht. Mit diesem Grundsatzpapier reklamiert sie die Qualitätsförderung als ureigene, innerprofessionelle Aufgabe. Das 6-seitige Papier steht auf der Homepage der BZÄK (http://www.bzaek.de/service/oav10/grafik/fro04092825-1.pdf) zu Ansicht oder Download zur Verfügung.
Büro Brüssel: Prof. Sprekels beim DLC weiter Vizepräsident
BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Sprekels wurde im Rahmen der Vollversammlung des Zahnärztlichen Verbindungsausschusses bei der EU (Dentist Liaison Comitee / DLC) Ende November für weitere drei Jahre im Amt als Vorstandsmitglied und Vizepräsident des DLC bestätigt. Prof. Sprekels erhielt im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit. Ebenfalls wiedergewählt wurde Vorstandsmitglied Dr. Serge Rouquette (Frankreich). Neu im Führungsteam sind Piret Väli (Estland) und als Schatzmeister Tom Feeney (Irland). Präsident des DLC seit November 2003 ist der Österreicher Dr. Wolfgang Doneus.

