Pressemeldung 2005 - Keine Praxisgebühr für Vorsorgeuntersuchung
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Keine Praxisgebühr für Vorsorgeuntersuchung

Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt
kostet keine Praxisgebühr

Zahnärzteorganisationen mahnen regelmäßigen Zahnarztbesuch an

(bzäk/kzbv, Berlin, 04. April 2005) Für Erwachsene sind zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr beim Zahnarzt zuzahlungsfrei. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ganz von der Praxisgebühr befreit. Darauf wiesen die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hin. Neben einer eingehenden Untersuchung kann der Zahnarzt auch weitere Maßnahmen zur Diagnose und Vorsorge wie Röntgen, Zahnfleischuntersuchung oder Zahnsteinentfernung durchführen, ohne dass die Gebühr ausgelöst wird. Nur wenn andere weitergehende Behandlungen anstehen wird die Praxisgebühr fällig.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer rufen gemeinsam die Versicherten zu regelmäßigen Zahnarztbesuchen auf. "Die Zahl der Zahnarztbesuche ist im vergangenen Jahr gegenüber 2003 etwa um 10 Prozent zurückgegangen. Anscheinend hat die Praxisgebühr hier eine unerfreuliche und unnötige Abhaltewirkung entfaltet".

Der regelmäßige Kontrollgang in die Zahnarztpraxis sei unerlässlich, um Karies und Zahnfleischerkrankungen, aber auch Tumorerkrankungen im Mundraum frühzeitig erkennen und behandeln zu können. Gesetzliche Krankenversicherte, die mindestens eine Vorsorgeuntersuchung jährlich in ihrem Bonusheft dokumentieren könnten, würden außerdem einen um bis zu 30 Prozent höheren Zuschuss der Krankenkasse erhalten, wenn sie Zahnersatz brauchen.


Für Rückfragen:

Jette Krämer (BZÄK)
Telefon: 0 30 / 40 00 05-150
j.kraemer(à)bzaek.de

Dr. Reiner Kern (KZBV)
Telefon: 01 73 / 260 31 67
r.kern(à)kzbv.de

 


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