Pressemeldung 2005 - Qualität medizinischer Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt
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Qualität medizinischer Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt

Resolution der Bundeszahnärztekammer,
verabschiedet anlässlich ihres dritten Europatages
am 29. Juni 2005 in Berlin

Präambel

(bzäk, Brüssel, 29.06.05) Das EU-Binnenmarktrecht bietet die Rahmenbedingungen für die Freizügigkeit auch der Gesundheitsdienstleistungen.

Deshalb begrüßt die Bundeszahnärztekammer die am 6. Juni 2005 vom Rat verabschiedete Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Mit der Förderung der Mobilität u.a. der Angehörigen der Gesundheitsberufe auf Basis vereinbarter EU-weiter Mindeststandards bei gleichzeitiger Sicherung von Qualitätsstandards und Regeln für die Berufsaufsicht ist der Balanceakt zwischen Freizügigkeit einerseits und Patientenschutz andererseits gelungen.

Der bei den Berufsqualifikationen gegangene Weg sollte Vorbild auch für den derzeit im Europäischen Parlament und Rat beratenen Richtlinienvorschlag über Dienstleistungen im Binnenmarkt sein.

1. Für die Anwendung des Bestimmungslandprinzips zur Wahrung der Standards innerstaatlichen Berufs-, Sozial- und Strafrechts

Die Richtlinie über Berufsqualifikationen behält das Bestimmungslandprinzip bei. Die Dienstleistungsrichtlinie muss dieses Prinzip für den sensiblen Bereich medizinischer Dienstleistungen aufgreifen. Der Richtlinienentwurf muss entsprechend nachgebessert werden. Begibt sich der Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen in ein anderes EU-Land, so soll er den dortigen berufsständischen, berufsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verhaltensregeln unterliegen. Die derzeit im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Ausnahmeregelungen bieten keine ausreichende Sicherheit.

2. Für einen integrierten Ansatz: Fragen der gesundheitlichen Versorgung in alle Politikbereiche einbeziehen

Die vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie schreibt die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen auch für die Versicherten und Gesundheitssystembegünstigten der Mitgliedstaaten auf der Basis der Kostenerstattung fest. Dieser Ansatz wird ausdrücklich begrüßt. Die Bundeszahnärztekammer befürwortet die Freizügigkeit sowohl der Leistungserbringer als auch der Patienten. Sie müssen Zugang zu medizinischen Leistungen außerhalb eines Krankenhauses ohne Vorabgenehmigung ihrer Versicherungsträger haben.
Darüber hinaus muss die Kommission jedoch auch, wie von dem Europäischen Parlament in seinem Initiativbericht "Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der EU" vom 7. Juni 2005 gefordert, eine kohärente Politik der Patientenmobilität ausarbeiten. Fragen des Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen und der Patientensicherheit müssen in allen EU-Politikbereichen berücksichtigt werden, um Kollisionen der Ziele des Binnenmarktes und der gesundheitlichen Versorgung zu vermeiden.

3. Für freiberufliche Selbstverwaltung zur Gewährleistung eines hohen Versorgungsniveaus

Freiberufliche Selbstverwaltung ist ein Garant professioneller Fachkompetenz, bedarfsgerechter und gleichmäßiger Versorgung und sozialer Verantwortung. Deshalb begrüßt die Bundeszahnärztekammer die in der Richtlinie über Berufsqualifikationen verankerte Definition der Freien Berufe, die Anerkennung der Berufskammern als autonome Verwaltungsgremien und die Einbindung von Berufsorganisationen bei der Einführung von Berufsausweisen sowie der Aktualisierung der festgelegten Mindeststandards für Berufsqualifikationen. Analog dazu unterstützen wir die Anerkennung der Rolle der Berufskammern im Richtlinienentwurf über Dienstleistungen im Binnenmarkt- so etwa durch die ihnen zugewiesene Möglichkeit der Bereitstellung eines "einheitlichen Ansprechpartners" für Dienstleistungserbringer aus dem EU-Ausland oder der Erarbeitung von Qualitätschartas und Verhaltenskodizes für Dienstleistungsanbieter.


Die Bundeszahnärztekammer wird ihren Sachverstand u.a. über ihren europäischen Dachverband, das EU Dental Liaison Committee, und gemeinsam mit den europäischen Kollegen anderer Freier Berufe auch in Zukunft in die Beratungen zur Dienstleistungsrichtlinie und weitere Gesetzgebungsverfahren einbringen.


Für Rückfragen:
Claudia Ritter
Brüsseler Büro der Bundeszahnärztekammer
Telefon 0032 27328415
E-Mail: info(à)bzak.be

 


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