- 1: Verbraucher.
- 2: Presse.
- 2.1: Publikumspresse.
- 2.2: Fachpresse.
- 2.3: Pressearchiv.
- 2.3.1: Pressemeldungen 2008.
- 2.3.2: Pressemeldungen 2007.
- 2.3.3: Pressemeldungen 2006.
- 2.3.4: Pressemeldungen 2005.
- 2.3.4.1: Alternde Gesellschaft stellt Zahnmedizin vor erhebliche Herausforderungen.
- 2.3.4.2: Ausschreibung Wrigley Propphylaxe Preis 2006.
- 2.3.4.3: BZÄK-Präsident fordert fachbezogene Verwendung von Studiengebühren.
- 2.3.4.4: BZÄK: Rückendeckung für Regierungserklärung.
- 2.3.4.5: CMD: Neuer Test für Patienten.
- 2.3.4.6: Dentin / Pulp Complex Meeting.
- 2.3.4.7: DGZMK kooperiert mit Sektion Zahngesundheit.
- 2.3.4.8: Ehrung für Verdienste in der Kariesprophylaxe.
- 2.3.4.9: Flutkatastrophe in Südasien: Bundeszahnärztekammer ruft Zahnärzte zu Spenden auf.
- 2.3.4.10: Gesund beginnt im Mund.
- 2.3.4.11: Großstudie zur Mundgesundheit der Deutschen.
- 2.3.4.12: Herzinfarkt durch Bakterien: Zähneputzen soll schützen.
- 2.3.4.13: Implantate: frühzeitig und gut planen.
- 2.3.4.14: Informationszentrum Mundgesundheit & Prophylaxe.
- 2.3.4.15: Jürgen Fedderwitz neuer Zahnärztechef.
- 2.3.4.16: Karies als Infektionskrankheit.
- 2.3.4.17: Karies: Frühe Diagnose schont Zahnsubstanz.
- 2.3.4.18: Keine Praxisgebühr für Vorsorgeuntersuchung.
- 2.3.4.19: Kinder und Jugendliche: Mundgesundheit auf Erfolgskurs.
- 2.3.4.20: Laser in der Parodontitis-Therapie.
- 2.3.4.21: Limonaden mit Mineralien sind schonender für die Zähne.
- 2.3.4.22: Moderne Zahnheilkunde setzt auf Prophylaxe und Früherkennung.
- 2.3.4.23: Mundgeruch: Sorgfältige Zahn- und Zungenreinigung hilft.
- 2.3.4.24: Mundgesundheit heißt auch Krebsprävention.
- 2.3.4.25: Neue Approbationsordnung soll vorgelegt werden.
- 2.3.4.26: Neuer Newsletter der DGZMK.
- 2.3.4.27: Prävention des Rauchens wichtige Aufgabe in der Zahnmedizin.
- 2.3.4.28: Qualität medizinischer Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt.
- 2.3.4.29: Qualitätsstandards bleiben gesichert.
- 2.3.4.30: Saure Süßigkeiten greifen Kinderzähne an.
- 2.3.4.31: Schwindel, Kopf- und Rückenschmerzen: Die Ursache liegt oft im Mund.
- 2.3.4.32: Starke Zähne mit Fluoriden.
- 2.3.4.33: Steuern sparen bei Zahnbehandlung.
- 2.3.4.34: Tag der Zahngesundheit 2005.
- 2.3.4.35: Veränderungen der Mundschleimhaut ernst nehmen.
- 2.3.4.36: Viele Naschereien zwischendurch gefährden die Zahngesundheit.
- 2.3.4.37: Wrigley Prophylaxe Preis 2005.
- 2.3.4.38: Zahnersatz: Leistungen der Krankenkasse ändern sich nicht.
- 2.3.4.39: Zahngesund durch die Schwangerschaft.
- 2.3.4.40: Zahnmedizinische Versorgung: großer Aufklärungsbedarf.
- 2.3.4.41: Zahnpaste ausspucken ist besser als gründlich ausspülen.
- 2.3.5: Pressemeldungen 2004.
- 2.3.6: IDS 2005.
- 2.3.7: Deutscher Zahnärztetag 2005.
- 3: Informationszentrum Mundgesundheit & Prophylaxe (IM&P).
- 4: Fachkreise.
- 5: Buchtipp.
- 6: Wir über uns.
- 7: Aktuell.
- 8: Impressum.
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(kzbv, Berlin, 01.06.05) Die Bundesregierung hat die Finanzierung von Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenkasse neu geregelt, um die Arbeitgeber von Sozialbeiträgen zu entlasten. Ab Juli 2005 müssen Versicherte deshalb einen gesonderten Beitrag für Zahnersatz bezahlen. Die Leistungen der Krankenkasse ändern sich laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) nicht. Die Umstellung erfolgt automatisch.
Gesetzlich Versicherte müssen in Zukunft zusätzlich 0,9 Prozent ihres Bruttoeinkommens als Sonderbeitrag an die Krankenkasse abführen. Davon sind 0,4 Prozent für die Finanzierung des Zahnersatzes vorgesehen. Der Arbeitgeber beteilgt sich nicht an diesen Kosten.
Gleichzeitig sollen die Krankenkassen ihren allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung um 0,9 Prozent senken. Die Hälfte der Ersparnis bleibt beim Arbeitgeber. Für die Versicherten ergeben sich deshalb Mehrkosten in Höhe von 0,45 Prozent des Bruttoeinkommens.
Ein Beispiel: Angenommen, eine Arbeitnehmer hat ein Monatseinkommen von 2.000 Euro brutto und einen Krankenkassenbeitrag von 14 Prozent. Sein Beitrag beträgt dann 280 Euro im Monat. Zum 1. Juli 2005 wird der Beitragssatz um 0,9 Prozent auf 13,1 Prozent gesenkt. Das macht 18 Euro weniger. Da der Krankenkassebeitrag zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt wird, sparen also beide jeweils neun Euro monatlich. Gleichzeitig fällt aber für den Arbeitnehmer der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens an. Das sind wiederum 18 Euro. Unter dem Strich bezahlt er also im Monat neuen Euro mehr als zuvor.

