Pressemeldung 2005 - Zahnersatz: Leistungen der Krankenkasse ändern sich nicht
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Zahnersatz: Leistungen der Krankenkasse ändern sich nicht

(kzbv, Berlin, 01.06.05) Die Bundesregierung hat die Finanzierung von Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenkasse neu geregelt, um die Arbeitgeber von Sozialbeiträgen zu entlasten. Ab Juli 2005 müssen Versicherte deshalb einen gesonderten Beitrag für Zahnersatz bezahlen. Die Leistungen der Krankenkasse ändern sich laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) nicht. Die Umstellung erfolgt automatisch.

Gesetzlich Versicherte müssen in Zukunft zusätzlich 0,9 Prozent ihres Bruttoeinkommens als Sonderbeitrag an die Krankenkasse abführen. Davon sind 0,4 Prozent für die Finanzierung des Zahnersatzes vorgesehen. Der Arbeitgeber beteilgt sich nicht an diesen Kosten.
Gleichzeitig sollen die Krankenkassen ihren allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung um 0,9 Prozent senken. Die Hälfte der Ersparnis bleibt beim Arbeitgeber. Für die Versicherten ergeben sich deshalb Mehrkosten in Höhe von 0,45 Prozent des Bruttoeinkommens.

Ein Beispiel: Angenommen, eine Arbeitnehmer hat ein Monatseinkommen von 2.000 Euro brutto und einen Krankenkassenbeitrag von 14 Prozent. Sein Beitrag beträgt dann 280 Euro im Monat. Zum 1. Juli 2005 wird der Beitragssatz um 0,9 Prozent auf 13,1 Prozent gesenkt. Das macht 18 Euro weniger. Da der Krankenkassebeitrag zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt wird, sparen also beide jeweils neun Euro monatlich. Gleichzeitig fällt aber für den Arbeitnehmer der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens an. Das sind wiederum 18 Euro. Unter dem Strich bezahlt er also im Monat neuen Euro mehr als zuvor.

 


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